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Kaufmann aus Kleinmaischeid wegen Zuhälterei angeklagt. Das teilte die Pressestelle der Staatsanwaltschaft vorige Woche am 7. Juni mit. Dem Polizeibeamten wird in der Anklageschrift zur Last gelegt, in 20 Fällen von Mai bis August Dienstgeheimnisse verletzt zu haben.
Polizist lieferte Informationen ins Rotlicht-Milleu Spätestens ab dem Fortan führte der Amtsträger in seinen Büroräumen verschiedene Abfragen in den Informationssystemen durch und übermittelte die jeweiligen Erkenntnisse an seinen Auftraggeber in Kleinmaischeid.
Es besteht zudem der Verdacht, dass der selbstständige Kaufmann aus Kleinmaischeid, der im Rotlicht-Milleu aktiv ist, dem Polizeioberkommissar in zwei Fällen einen Vorteil als Gegenleistung für die Vornahme einer künftigen Diensthandlung angeboten hat, wodurch dieser seine Dienstpflichten verletzen würde.
In der Absicht, den bereits seit Mai bestehenden guten polizeilichen Kontakt aufrecht zu erhalten und weiterhin polizeiliche Auskünfte zu erlangen, soll er dem Polizeibeamten nicht zustehende Besserstellungen in Aussicht gestellt haben, in einem Fall einen Rabatt bei einem künftigen PKW-Kauf, in dem anderen Fall eine Behandlung im Krankheitsfall durch einen Spezialisten. Zu der Gewährung eines entsprechenden Vorteils kam es allerdings nicht. Prostituierte gaben die Hälfte ihrer Einnahmen ab Darüber hinaus wird sich der jährige deutsche Staatsangehörige aus Kleinmaischeid wegen Zuhälterei und Ausbeutung von Prostituierten in vier Fällen zu verantworten haben.
Demnach machte er nach dem Ergebnis der Ermittlungen vier für ihn tätig gewesenen Prostituierten verbindliche Vorgaben bei der Berufsausübung, überwachte deren Einhaltung und behielt 50 Prozent der Einnahmen ein. Er soll Regelungen über die Entgeltzahlung an die Prostituierten sowie Zeitdauer und Umfang der Prostitutionsausübung festgelegt haben.